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LG Hamburg, 31.10.2012 - 318 O 60/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
Verjährung von Schadensersatzansprüche aus Kapitalanlagevertrag: Grob fahrlässige Unkenntnis eines Anlegers von den Anspruch begründenden Umständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09
Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. …
Auszug aus LG Hamburg, 31.10.2012 - 318 O 60/12
Ein eventueller Schadensersatzanspruch des Klägers ist im Jahr 2005 entstanden, da der durch die nachteilige Zeichnung der Beteiligung eingetretene Schaden bereits in dieser liegt (BGH ZIP 2004, 1706; NJW 2010, 3292).Das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles lässt es als nahezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden zu bejahen (BGH, NJW 2010, 3292; NJW 2011, 3573).
Dem steht nicht entgegen, dass der Anlageinteressent grundsätzlich auf den Angaben des Vermittlers vertrauen darf und den Inhalt des Prospekts nicht näher zur Kenntnis nehmen muss (BGH, NJW 2010, 3292).
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02
Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen …
Auszug aus LG Hamburg, 31.10.2012 - 318 O 60/12
Ein eventueller Schadensersatzanspruch des Klägers ist im Jahr 2005 entstanden, da der durch die nachteilige Zeichnung der Beteiligung eingetretene Schaden bereits in dieser liegt (BGH ZIP 2004, 1706; NJW 2010, 3292). - BGH, 29.11.2004 - II ZR 6/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
Auszug aus LG Hamburg, 31.10.2012 - 318 O 60/12
Der Widerruf würde lediglich zur Beendigung der Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter mit Wirkung ex nunc führen können, so dass ein Anspruch auf das nach den Grundsätzen gesellschaftsrechtlicher Abwicklung zu ermittelnde Abfindungsguthaben ggf. bestehen könnte (BGH, NJW-RR 2005, 627).