Rechtsprechung
   LG Hamburg, 31.10.2012 - 318 O 60/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,92953
LG Hamburg, 31.10.2012 - 318 O 60/12 (https://dejure.org/2012,92953)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.2012 - 318 O 60/12 (https://dejure.org/2012,92953)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 318 O 60/12 (https://dejure.org/2012,92953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,92953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Verjährung von Schadensersatzansprüche aus Kapitalanlagevertrag: Grob fahrlässige Unkenntnis eines Anlegers von den Anspruch begründenden Umständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Hamburg, 31.10.2012 - 318 O 60/12
    Ein eventueller Schadensersatzanspruch des Klägers ist im Jahr 2005 entstanden, da der durch die nachteilige Zeichnung der Beteiligung eingetretene Schaden bereits in dieser liegt (BGH ZIP 2004, 1706; NJW 2010, 3292).

    Das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles lässt es als nahezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden zu bejahen (BGH, NJW 2010, 3292; NJW 2011, 3573).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Anlageinteressent grundsätzlich auf den Angaben des Vermittlers vertrauen darf und den Inhalt des Prospekts nicht näher zur Kenntnis nehmen muss (BGH, NJW 2010, 3292).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

    Auszug aus LG Hamburg, 31.10.2012 - 318 O 60/12
    Ein eventueller Schadensersatzanspruch des Klägers ist im Jahr 2005 entstanden, da der durch die nachteilige Zeichnung der Beteiligung eingetretene Schaden bereits in dieser liegt (BGH ZIP 2004, 1706; NJW 2010, 3292).
  • BGH, 29.11.2004 - II ZR 6/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Hamburg, 31.10.2012 - 318 O 60/12
    Der Widerruf würde lediglich zur Beendigung der Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter mit Wirkung ex nunc führen können, so dass ein Anspruch auf das nach den Grundsätzen gesellschaftsrechtlicher Abwicklung zu ermittelnde Abfindungsguthaben ggf. bestehen könnte (BGH, NJW-RR 2005, 627).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht